Neue Kennzeichnungsverordnung für Bier und Biermischgetränke



Seit dem 13. Dezember 2014 gilt eine neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), wonach sich für Hersteller die Kennzeichnung, Aufmachung und Bezeichnung auf dem Etikett neu regelt.

So muss beispielsweise auf dem Bieretikett die Inhaltsangabe Gerstenmalz fett gedruckt sein, außerdem müssen unter anderem bei Biermischgetränken Süßungsmittel und andere Zusätze deklariert werden.

Für nähere Informationen bitte folgendem Link folgen:

Infos vom Brauer-Bund